Büroöffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.00 bis 12.00 / 13.00 bis 17.00
![]() |
![]() Informationen für Generalunternehmen GU Konstruktiver Bau – Leistungen mit Sicherheits-Garantie Als Generalunternehmer sollten Sie sich umfassend mit der "Blitzschutz-Thematik" auseinander setzen und auf das Expertenwissen und Know-how eines erfahrenden Blitzschutz-Fachbetriebs setzen. Denn als einziger Vertragspartner des Bauherrn geniessen Sie die volle Verantwortung für die bauliche Gesamtleistung. Ob private, gewerbliche oder öffentliche Projekte - ob Beratung, Planung, Montage und Prüfung - ob Wartung oder Begutachtung – wir garantieren Ihnen einen Komplettservice für eine zeitgemäss Blitzschutzanlage und betreuen Ihre gesamten Bauleistungen langfristig. Bei amitec Blitzschutz erhalten Sie wahrhaft alles aus einer Hand - und das mit bester Expertise versteht sich! Ganz im Sinne einer kostenoptimierten Koordination und einer straffen Planung ... 1. Welche Gebäude sollten mit Blitzschutz versehen werden? Im Bereich des Privateigentums ist der Blitzschutz in juristischer Hinsicht eine freiwillige Massnahme, ausser die Kantonale Verordnung, Baugenehmigung, Brandschutzbehörde oder die Versicherungsgesellschaft fordert explizit eine entsprechende Blitzschutzeinrichtung. Obschon nach den heutigen zeitlichen Erkenntnissen und den existierenden Schadensstatistiken ein optimales Blitzschutz-System angesagt ist, sollte auf jeden Fall ein Gebäude in erhöhten Lagen, Hochhäuser, Gebäude mit Dächern aus Holz oder leicht entflammbaren Materialien und besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten oder Alters- und Pflegeheime umfassend gesichert werden. Schützen sollte man aber auch Häuser und Gebäude mit erhaltenswerter sowie denkmalgeschützter Baustubstanz. Das Thema "Blitzschutz" ist nicht nur durch ein umfangreiches, spezifisches und komplexes Wissen geprägt, sondern bringt zudem auch viele Gefahrenpotenziale mit sich, die nur ein Experte überblicken und einschätzen kann. Neben fachbezogenen und technischen Argumenten müssen auch naturbedingte Aspekte wie die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region mit berücksichtigt werden. Bei Ihren vertraglich vereinbarten Bauleisten unterstützen wir Sie soweit möglich, kompetent, zuverlässig und garantieren Ihnen gemäss den gesetzlichen Normen und der Gebäudeart entsprechend eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. 2. Angemessene Blitzschutz-Massnahmen – für effizienten Schutz Nicht jedes Gebäude benötigt sämtliche Blitzschutz-Massnahmen. Ein massgeschneidertes Sicherheits-Konzept gemäss akkurat simulierten Risiko-Analysen und Schaden-Szenarien spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern vermeidet zudem eventuell anfallende Schadensersatzleistungen. Erfolgt die Einrichtung einer Blitzschutzanlage auf freiwilliger Basis, so muss beachtet werden, dass die volle Verantwortung beim Eigentümer bzw. beim Generalunternehmer - und somit bei Ihnen liegt! 3. Wie lässt sich der Blitz leiten? Eine vollständige Blitzschutzanlage beinhaltet den äusseren und inneren Blitzschutz. Auf dieser physikalischen Tatsache beruht das Blitzableiterprinzip. Ein rundum gesichertes Blitzschutzsystem umfasst sowohl den äusseren als auch den inneren Blitzschutz und schützt nur in Kombination vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlags. Der äussere Blitzschutz vermeidet einen direkten Blitzeinschlag in brennbare Materialien wie beispielsweise in einen Dachstock. Denn bei der Blitzentladung entstehen unvorstellbare Temperaturen, die sofort zum Brand führen können. Nur der äussere Blitzschutz kann diese Energie zur Erde ableiten. Der äussere Blitzschutz besteht somit aus Fangeinrichtungen, Ableitungs- und Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz vermeidet eine Blitzstromausbreitung und Überspannungen. Nur wenn der innere Blitzschutz installiert ist, kann auch die unkontrollierte Ausbreitung des Blitzstroms auf Gebäudeinstallationen und elektrische Geräte vermieden werden. Er besteht sowohl aus Überspannungsschutz als auch Potentialausgleich und verhindert die gefährliche Funkenbildung. Der innere Blitzschutz macht sozusagen die Überspannungen unschädlich. Die heute gültigen gesetzlichen Bestimmungen in der Montage von Blitzschutzanlagen verlangen fundierte Kenntnisse sowie laufende Weiterbildung. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als Generalunternehmer auf Ihre beauftragten Sub-Unternehmen zu 100 % verlassen können. Diese Voraussetzungen können wir mit unseren geschulten Fachmitarbeiter voll erfüllen. 4. Wichtiges zu Kosten und Leistungen – in Sachen Blitzschutz Als Generalunternehmer sind Sie unter anderem für die Einhaltung der vorgegebenen Budgets sowie die Einholung von Angeboten verantwortlich. Damit Sie im vertraglichen Rahmen für die festgelegten Bauleistungen punkto Preis-Leistungs-Verhältnis den besten Blitzschutzbetrieb beauftragen können, sollten Sie zuerst noch auf Folgendes achten: + Wird die Blitzschutzanlage gemäss den vorgegebenen gesetzlichen SEV-Bestimmungen offeriert? + Wird das genau benötigte Material nach den Normen entsprechend deklariert und aufgelistet? + Wird die alternative Ausführung in Aluminiumlegierung aufgrund besserer Korrosionsfestigkeit erwähnt? + Ist ausreichender Korrosionsschutz für Bauteile, die mit dem Erdreich in Kontakt kommen, berücksichtigt? + Wurde die exakte Angabe der entsprechenden Schutzklasse festgehalten? + Wurde die Anzahl der Ableitungen aufgelistet? + Sind Antennen, Kamine sowie weitere dachüberragende Bauteile im Schutzsystem vollständig integriert? + Ist der Blitzschutz-Potentialausgleich separat aufgelistet? + Sind zusätzliche Leistungen wie z.B. Messung der Erdungs-Anlage und Erstellung des Prüfberichts enthalten? + Sind Leistungen wie Grabarbeiten, Strassenaufbruch und die akkurate Wiederherstellung berücksichtigt? + Wurde der Aufwand für Kleinmaterial und Korrosionsschutz etc. mit eingerechnet? Bei einer modernen Blitzschutzanlage – mit Fang- und Ableitung auf dem Dach, Erder im Haussockel und Potentialausgleich sowie Überspannungsschutz im Gebäudeinneren – können Sie als GU ungefähr mit Kosten in Höhe von rund 0,5 - 1 % der Bausumme (Neubau) rechnen. Nachträgliche Kostenerhöhungen sind nur dann gerechtfertigt, wenn es auf der Baustelle zu anschliessenden Planungsänderungen kommen sollte. Hier bedarf es aber eine vorherige gemeinsame Rücksprache. Seriöse Blitzschutz-Fachbetriebe erkennen Sie bereits an dem detailliert erstellten Angebot. Dabei werden die einzelnen benötigten Positionen ausführlich und aufschlussreich in der Offerte aufgelistet. Oftmals sind daher kostengünstig erscheinende Pauschalangebote erfahrungsgemäss nicht die Günstigsten, denn meisten sorgen sie später während dem Bauverlauf für böse Überraschungen. Auch wenn akribisches Kostensparen durchaus legitim ist, so sollten Sie daran denken, dass der günstigste Anbieter schlussendlich nicht immer der Beste Handwerker ist oder dass Passende für Ihr Bauvorhaben zusammengestellt hat. Die Wahl liegt einzig und alleine bei Ihnen! 5. Blitzschutz-Systeme planen, errichten und prüfen. Wer ist überhaupt berechtigt? Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach SEV-Richtlinien und der Brandschutzbehörde und muss von einem Blitzschutz-Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzanlage, die benötigten Messungen und die Erstellung eines Prüfberichts. Das Blitzschutzsystem darf ausschliesslich nur von einer qualifizierten Blitzschutz-Fachkraft geplant und errichtet werden. Nach Installation muss die Schutzeinrichtung in regelmässig festgelegten Zeitintervallen durch sachkundige Experten geprüft und entsprechend instandgesetzt werden. Darüber hinaus sollte bei industriellen und/oder medizinaltechnischen Gebäuden, die als explosionsgefährdet eingestuft werden, alle 6 Monate eine Sichtprüfung und alle 12 Monate eine messtechnische Prüfung eingeplant werden. Gerne stehen wir Ihnen in Bezug auf die genannten Prüfungsintervallen zur Seite und informieren Sie bei Bedarf ausführlich über eine sach- und normgerechten Begutachtung. |