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![]() Informationen für Bauherrschaft Kein Schadenersatz dank fachgerechter Prävention! Gewitter, Blitz und Donner sind nicht nur faszinierende und zugleich furchterregende Komponenten eines Naturschauspiels, sondern auch ein unvermeidbares Phänomen des Schicksals. Menschenleben, Tiere, Gebäude, Maschinen, Anlagen und unersetzbare Werte können dagegen adäquat geschützt werden. Gebäudeversicherungen haften zwar in der Regel im Schadensfall, aber nicht immer werden alle entstandenen Schäden vollkommen abgedeckt - vorallem wenn ein kostspieliger Schaden in Verbindung einer mangelhaften Blitzschutzanlage entstanden ist. Der Verlust hingegen bleibt für immer bestehen. Daher steht die beste Prävention eindeutig vor der nachträglichen Schadensregulierung. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr liebevoll und mit viel Herzblut erbautes Haus gerät durch einen Blitzschlag in Brand. Durch eine Überspannung im Stromnetz fallen wichtige Anlagen und Steuerungen aus – nicht auszudenken oder! Damit es nicht zu solchen unvorsehbaren Einbussen, Unterbrüchen und Beschädigungen kommt, ist eine fachmännisch geplante und installierte Blitzschutzanlage von grossem Vorteil. 1. Äusserer & Innerer Blitzschutz – die elementaren Unterschiede Eine vollständige Blitzschutzanlage beinhaltet den äusseren und inneren Blitzschutz. Auf dieser physikalischen Tatsache beruht das Blitzableiterprinzip. Ein rundum gesichertes Blitzschutzsystem umfasst sowohl den äusseren als auch den inneren Blitzschutz und schützt nur in Kombination vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlags. Der äussere Blitzschutz vermeidet einen direkten Blitzeinschlag in brennbare Materialien wie beispielsweise in einen Dachstock. Denn bei der Blitzentladung entstehen unvorstellbare Temperaturen, die sofort zum Brand führen können. Nur der äussere Blitzschutz kann diese Energie zur Erde ableiten. Der äussere Blitzschutz besteht somit aus Fangeinrichtungen, Ableitungs- und Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz vermeidet eine Blitzstromausbreitung und Überspannungen. Nur wenn der innere Blitzschutz installiert ist, kann auch die unkontrollierte Ausbreitung des Blitzstroms auf Gebäudeinstallationen und elektrische Geräte vermieden werden. Er besteht sowohl aus Überspannungsschutz als auch Potentialausgleich und verhindert die gefährliche Funkenbildung. Der innere Blitzschutz macht sozusagen die Überspannungen unschädlich. Die heute gültigen gesetzlichen Bestimmungen in der Montage von Blitzschutzanlagen verlangen fundierte Kenntnisse sowie laufende Weiterbildung. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich auf Ihre beauftragten Bauunternehmen zu 100% verlassen können. Diese Voraussetzungen können wir mit unseren geschulten Fachmitarbeiter voll und ganz erfüllen. 2. Blitzschutzanlage – eine lebensnotwendige Investition? Auch wenn im Bereich des Privateigentums der Blitzschutz in juristischer Hinsicht eine freiwillige Massnahme ist und Versicherungsgesellschaften bis auf erhaltenswerte und denkmalgeschütze Häuser eine Blitzschutzanlage nicht als Notwenig einstufen, sollten Sie sich trotzdem Ihre Gedanken machen und sich folgende Fragen stellen: + Überragt mein Haus die umstehenden Gebäude? + Liegt mein Haus auf einer erhöhten Berglage? + Wie sind die regionalen Wetterbedingungen und Gefahrenpotenziale einzustufen? + Ist mein Haus in Bezug auf Bauart oder Lage in irgendeine Weise gefährdet? Das sind nur einige wenige Fragen, die Sie sich als Bauherr in Sachen Blitzschutz im Vorfeld stellen sollten. Obschon für Ihr privates Eigentum keine ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften bestehen, sollten Sie dennoch Ihr Leben, Ihr Zuhause, Ihre Einrichtung und Ihre persönlichen Werte ausreichend und nachhaltig schützen. 3. Wann sollten Sie einen fachkundigen Experten beiziehen? Als Bauherr und Eigentümer sollten Sie bei Ihrem Neubau bereits in der Planungs-Phase einen Blitzschutz-Fachbetrieb hinzuziehen. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit, ästhetische und architektonische Gegebenheiten miteinzubinden. Es macht sogar grossen Sinn, das Erdungssystem beim Ausheben des Tiefbaus im neuen Fundament zu installieren. Selbstverständlich ist das Montieren einer Blitzschutz- und Erdungsanlage auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Allerdings sollten Sie dann bedenken, dass eine nachträgliche Montage/Installationen unabdingbar mit Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und eingeschränkt kosmetischen Korrekturen verbunden ist. Das Argument "Sicherheit" wird leider von vielen Bauherren noch immer unterschätzt und als eine unnötige finanzielle Mehrbelastung abgehagt. Wir sind aber überzeugt, dass sich diese Ansicht in einigen Jahren ändern wird. Mit steigendem Gewitterrisiko in Verbindung mit der Klimaerwärmung vermehren Sie auch die jährlichen Blitzeinschlägen makant. Deshalb sind wir auch trotz unserer Bescheidenheit der Meinung, dass ein optimaler Blitzschutz ist immer noch der beste "Garant" für eine elementare und sichere Investition fürs Leben ist. 4. Kostenpunkt für eine Blitzschutzanlage mit Prüfungabnahme Bei einem Neubau z.B. sind Sie mit nur etwa 0,5 % - 1,0 % der Bausumme gegen Blitz-Gefahren rundum sicher. In der Folgezeit fallen lediglich geringfügige Kosten für die 1 bis 5 Jahre fällige Kontrollprüfungen an. Gerne erstellen wir Ihnen als erfahrenes und spezialisiertes Blitzschutzunternehmen ein detailliertes und unverbindliches Angebot. Lassen Sie sich auf jeden Fall und wenn möglich bereits während der Bauplanungsphase umfassend und transparent von einem spezialisierten Fachunternehmen beraten. amitec Blitzschutz erstellt Ihnen gerne bei Bedarf auch eine hilfreiche Risiko-Analyse. |